AGB´s
HAFTUNGSERKLÄRUNG
für den TSC-FOXDIVERS
Gültig ab dem 13.03.2010
VEREINSINTERNE STATUTEN:
Allgemeines:
I. Alle bestehenden Gebäude und Tauchutensilien, wie Tauchkompressor, Tauchequipment usw. (siehe Bestandsliste), bleiben in Privatbesitz der Familie Fuchs und werden als Leihgabe dem Tauchsportverein Foxdivers zur Verfügung gestellt.
II. Alle Revisionsarbeiten und die Erhaltungskosten der oben angeführten Leihgaben (siehe Bestandsliste), sind vom TSC-Foxdivers zu entrichten.
III. Ebenso werden die anfallenden Stromkosten, Heizungskosten sowie Telekomonikationsgebühren(z.B.:Web-Assistent, Homepage, Vereinstelefon, Internet), vom TSC-Foxdivers übernommen.
IV. Alle mit Rechnungen belegten Ausgaben sind vom Kassier und Obmann zu bestätigen und müssen vom TSC-Foxdivers getragen (bezahlt) werden.
V. Zeichnungsberechtigt sind:
Obmann: Mario Fuchs
Obmann St.-V: Friedrich Fuchs
Kassier: Rita Fuchs
Mitgliedsbedingungen für Vereinstaucher/innen sowie Teilnahmebedingungen für Vereinstauchkurse:
1) Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge ist 8 Jahre. Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten sollte ein Erziehungsberechtigter, am Tauchplatz anwesend zu sein. Beim Theorieunterricht sollte der Erziehungsberechtigte den Kursteilnehmer ca.15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter übergeben. Weiters sollte der Erziehungsberechtigte den Kursteilnehmer ca.15 Minuten nach Theorieunterrichtsende abholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (es sei denn es liegt eine schriftliche Erklärung des Erziehungsberechtigten vor). Ist durch widrige Umstände eine Abholung nicht möglich, kann der Kursteilnehmer auch auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt werden.
2) Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen sowie an freien Vereinstauchgängen erklärt, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen und legt spätestens eine Woche vor Kursbeginn(bzw. Vereinstaucher einmal jährlich) ein ärztliches Attest vor. Weiters erklärt der/die Teilnehmer/in, dass Er/Sie eine Information zwecks Vorteile einer Tauchsportversicherung zu Kursbeginn bzw. Mitgliedsschaftbeginn bekommen hat.
3) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden dass die im Anmeldeformular angegeben Daten elektronisch verarbeitet werden, und die Daten an den Tauchsportclub Foxdivers, sowie die zuständigen Verbände weitergegeben werden dürfen.
4) Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten, Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kurs-Tauchausschluss. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kurs-Mitgliedsgebühren oder aliquoter Anteile.
5) Bei einem Rücktritt vom Kurs werden Stornogebühren (siehe Zahlungs- und Stornobedingungen) verrechnet.
6) Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von dem Tauchverein zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr(außer in schwerwiegenden Fällen).Erscheint ein Teilnehmer/in nicht oder sehr verspätet zum Kurs, verfällt im schlimmsten Fall der Anspruch auf die entsprechende Leistung(die Entscheidung liegt aber im Ermessen des zuständigen Ausbildners-Tauchlehrers)
7) Es ist grundsätzlich untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw. ...) wieder von ihrem Tauchpartner zu trennen. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten und wird bei Nichtbeachtung selbst die Konsequenzen tragen müssen.
8) Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare und Gebühren termingerecht zu hinterlegen.
9) Die Kursgebühren enthalten: Luft für Schüler und Lehrer, Lehrvorlagen, Theorie- und Praxisunterricht, Regler, Jacket, Flasche, Blei, ABC usw. Nicht im Kurspreis enthalten sind Zertifizierungskosten, Eintrittsgebühren für Bäder und Seen(obliegt dem Ausbildner), Reise - und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenutzung, Kosten für Bootsausfahrten).
10) Die Teilnahme an Vereinstauchgängen sowie Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Tauchverein übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchverein nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
11) Der Tauchverein übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet für die während des Kurses zur Verfügung gestellten Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und Führungen. Etwas anderes gilt nur in den Fällen in denen Verschulden des Tauchvereins vorliegt. Auch in diesen Fällen, beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
12) Für Erfüllungsgehilfen des Tauchvereins bei Tauchkursen oder Tauchausflügen gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die des Tauchvereins. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
13) Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft(TÜV-Ziviltechniker). Dieser Umstand entbindet den /die Teilnehmer/in nicht von derPflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Dies gilt besonders für das eigene Equipment. Es kann aber auch bei geprüftem Vereinsequipment zu Funktionsstörungen kommen. Der Tauchverein kann in so einem Fall nicht zur Verantwortung gezogen werden und haftet auch nicht für die danach auftretenden Folgeschäden. Die Haftung beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
14) Das Jagen oder Harpunieren von Fischen beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen und kann dazu führen das Er/Sie vom Tauchverein ausgeschlossen wird. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.
15) Während des Schulungsbetriebes sowie bei Vereinstauchgängen-Ausflügen ist das Konsumieren von Alkohol vor und zwischen den Tauchgängen verboten. Medikamenteneinnahme ist dem/der Ausbildner/in zu melden. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor einem Tauchgang) ist zu vermeiden. Bei Zuwiderhandlung muss mit dementsprechenden Konsequenzen gerechnet werden, die bis zum Ausschluss der Mitgliedschaft führen können.
16) Durch die Anmeldung zu einem Kurs werden die Teilnahme-, Zahlungs-, und Stornobedingungen, sowie die Trainingsordnung des Tauchvereins zur Kenntnis genommen.
17) Der/die Teilnehmer/in sollte sich bei Freiwasser-Hallenbadtauchgängen am Tag vor der Ausbildung das benötigte Equipment abholen oder zu mindestens im Tauchverein vorbereiten. Das Equipment sollte am selben Ausbildungstag wieder retourniert werden(außer der Ausbilder schlägt etwas anderes vor). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet bei der Ausbildung eine Schaumstoff oder Gummimatte zu verwenden, um Schäden am Tauchequipment sowie der örtlichen Einrichtung(z.B.: Hallenbad oder Wiese) zu vermeiden.
18) Ein Schwimmbefähigungsnachweis ist zu erbringen (das heißt Testschwimmen am Beginn der 1.praktischen Unterrichtseinheit).
Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung zum Kurs dass eine aktuelle Tauchtauglichkeit vorliegt und keine ärztlichen Bedenken gegen die Kurs-/Veranstaltungsteilnahme besteht.
Weiters bestätigt der Teilnehmer dass er über eine Tauchsportversicherung informiert wurde und es im eigenen Interesse wäre eine Tauchsportversicherung abzuschließen(Folgekosten bei Tauchunfall im Ausland, ärztliche Versorgung wie Druckkammer usw.).
19) Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung, sondern es unterliegt dem Ausbildner ob Er eine Perfektionsstunde/bzw. Perfektionstages verrechnet.
20) Hat ein Teilnehmer nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, kann der Ausbildner Perfektionsstunden buchen bzw. vorschreiben damit der Teilnehmer die Prüfungsreife erlangen kann.
21) Begonnene Kurse sollte binnen 3-4 Monaten (ab dem 1.Kurstag) beendet werden. Ansonsten obliegt es dem Ausbildner dem Teilnehmer vorzuschreiben, ob der Kurs zur Gänze wiederholt werden muss.
22) Auftragserteilung (Bestellung, Buchung) gilt als stillschweigende Anerkennung der Bedingungen.
Nebenabreden (auch fernmündliche) bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens des Tauchvereins.
23) Lieferzeitangaben (Pässe, ID-Cards, Logbücher...) sind für uns unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sie sind annähernd und unverbindlich. Bei Lieferzeitüberschreitung von mehr als 4 Wochen gilt eine Nachfrist von mehr als 3 Wochen als angemessen. Als Lieferdatum gilt das Datum des Versands. Für Lieferverzögerungen seitens der Zusteller werden keine Haftungen übernommen.
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie verspäteter Materialeingang, Betriebsstörung, Streik, höhere Gewalt usw., berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben, oder von dem Auftrag zurückzutreten.
24) Mit Versandbeginn geht alle Gefahr in jedem Fall auf den Kunden (Käufer, Besteller, Bucher, ...) für Hin- und Rücksendungen (sowohl für freie als für unfreie Sendungen) über. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Kunde. (Käufer, Besteller, Bucher, ...)
Rücksendungen müssen von uns schriftlich genehmigt werden und gehen zu Kosten des Kunden. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Besitz.
25) Beanstandungen sind schriftlich bis spätestens 7 Tagen nach Erhalt geltend zu machen.
Zahlungs - und Stornobedingungen:
1) Die Gebühr für Veranstaltungen (Seminare, Vorträge, Kurse, Exkursionen, Reisen und dergleichen) muss bei der Anmeldung bezahlt werden. Ist dies nicht möglich muss zumindest eine Angabe von 50% geleistet werden. Der Restbetrag kann mittels Erlagschein beglichen werden und muss spätestens 14 Tage nach Buchung auf dem Konto des Tauchvereins verbucht sein(Ausnahmen müssen mit dem Vorstand abgeklärt werden).
2) Mahnwesen: Ist eine Gebühr nicht 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Tauchvereins verbucht worden, erfolgt eine erste Mahnung (Zahlungserinnerung). Ist am Tage des Kursbeginns die Veranstaltungsgebühr nicht am Konto verbucht worden, erfolgt nochmals eine mündliche Aufforderung den Restbetrag zu bezahlen. Es obliegt dem Vorstand bzw. dem Ausbildner den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wobei ein Ausschluss bei nicht Bezahlung bis Veranstaltungsbeginn(siehe soeben) jedenfalls zulässig ist. Dem Teilnehmer stehen in diesem Fall keinerlei Ersatzrechte aus welchem Grund auch immer zu.
3) Kursabsagen seitens des Tauchvereins:
Der Tauchverein behält es sich vor, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen nicht erreicht wird, den Kurs abzusagen. Der Teilnehmer hat dann das Recht, auf einen anderen Kurs des aktuellen Programms umzubuchen. Bei Kursverschiebungen seitens des Tauchvereins hat der Kursteilnehmer das Recht kostenlos auf einen anderen Kurs unseres Tauchvereins umzubuchen.
4) Veranstaltungsumbuchungen seitens der Teilnehmer:
Die Teilnehmer haben bis 2 Wochen vor Kursbeginn die Möglichkeit, auf einen gleichwertigen Kurs unseres aktuellen Programms umzubuchen. Erfolgt die Umbuchung nach dem 10. Tag vor Kursbeginn und es sind dementsprechende Kosten für den Verein entstanden, werden die entsprechenden Stornogebühren verrechnet.
5) Veranstaltungsstornierungen seitens des Teilnehmers haben nachweislich schriftlich unter Angabe des Stornogrundes zu erfolgen oder sind mit dem Vorstand bzw. dem Ausbildner abzuklären.
Stornogebühren bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn:
Bei Veranstaltungen gemeinsam mit anderen Veranstaltern (z.B.: Reisen) gelten für die entsprechenden Leistungen (z.B.: Hotel) die Stornobedingungen des entsprechenden Veranstalters.
Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt und der volle Veranstaltungspreis ist dem Verein oder dem Veranstalter zu entrichten.
Die Haftungserklärung und die Vereinsinternen Statuten werden im Tauchclub sowie in der Homepage, den bestehenden und zukünftigen Mitgliedern frei zur Einsicht bereitgestellt.
Einstimmiger Beschluss des Vorstandes sowie der Mitglieder ,am 13.03.2010
Eine Kopie der Haftungserklärung und der vereinsinternen Statuten wird bei der
Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hinterlegt.

